Mietkaution: Höhe, Ratenzahlung und Anlage

Höchstens drei Kaltmieten, zahlbar in drei Raten, getrennt vom eigenen Geld angelegt. Die Regeln zur Mietkaution nach § 551 BGB auf einen Blick.

· 1 Min. Lesezeit

Die Kaution sichert dich ab, falls am Ende Miete fehlt oder etwas kaputt ist. Was erlaubt ist, steht in § 551 BGB.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten, und zwar ohne die Vorauszahlungen für Nebenkosten. Bei 700 € Kaltmiete und 180 € Vorauszahlung sind also maximal 2.100 € erlaubt.

Ratenzahlung ist das Recht des Mieters

Dein Mieter darf die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen mit den nächsten Mieten. Eine Klausel, die das ausschließt, ist unwirksam.

Wohin mit dem Geld?

  • getrennt von deinem eigenen Vermögen, zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto
  • bei einer Bank, mindestens zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist
  • die Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Kaution

Rückzahlung nach dem Auszug

Du darfst dir eine angemessene Zeit zum Prüfen nehmen, oft sind es einige Monate. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darfst du einen passenden Teil bis dahin zurückhalten. Den Rest zahlst du mit Zinsen aus.

In Immoblatt steht die Kaution in der Mieterakte, inklusive der Raten im Mietkonto.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin.

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