Wohnungsgeberbestätigung: Was rein muss und bis wann
Bei jedem Einzug und Auszug braucht dein Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung. Inhalt, Frist und Bußgeld nach § 19 Bundesmeldegesetz, kurz erklärt.
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden. Dafür braucht der Mieter eine Bestätigung von dir als Wohnungsgeber. So regelt es § 19 des Bundesmeldegesetzes.
Was in der Bestätigung stehen muss
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers (und des Eigentümers, falls das jemand anderes ist)
- ob es um einen Einzug oder Auszug geht
- das Datum des Ein- oder Auszugs
- die Anschrift der Wohnung
- die Namen aller meldepflichtigen Personen
Eine Unterschrift ist auf Papier üblich. Viele Meldebehörden nehmen die Bestätigung inzwischen auch elektronisch an.
Bis wann musst du sie ausstellen?
So rechtzeitig, dass dein Mieter seine Zwei-Wochen-Frist einhalten kann. Am einfachsten gibst du sie gleich bei der Wohnungsübergabe mit.
Auch beim Auszug?
Nur wenn der Mieter ins Ausland zieht oder keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss er sich abmelden. Dann braucht er auch dafür deine Bestätigung.
Immoblatt füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus den Mieterdaten aus und schickt sie auf Wunsch automatisch ins Mieterportal.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin.