Nebenkostenabrechnung: Bis wann muss sie beim Mieter sein?

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist Schluss. Was die Frist genau bedeutet, was bei Verspätung passiert und wie du sie sicher einhältst.

· 1 Min. Lesezeit

Die wichtigste Frist im Vermieterjahr steht in § 556 Abs. 3 BGB: Die Abrechnung über die Betriebskosten muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

Ein Beispiel

Du rechnest das Kalenderjahr 2025 ab. Der Zeitraum endet am 31. Dezember 2025, die Abrechnung muss also bis zum 31. Dezember 2026 im Briefkasten des Mieters liegen. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief oder der Poststempel.

Was passiert, wenn du zu spät bist?

  • Eine Nachzahlung kannst du nicht mehr verlangen, außer du hast die Verspätung nicht zu vertreten.
  • Ein Guthaben des Mieters musst du trotzdem auszahlen.
  • Ein fehlender Beleg vom Versorger ist meist keine Entschuldigung. Rechne dann mit den Zahlen ab, die du hast, und reiche den Rest nach.

Und der Mieter?

Dein Mieter hat ebenfalls zwölf Monate Zeit: Einwände gegen die Abrechnung muss er bis zum Ende des zwölften Monats nach Zugang erheben. Danach gilt die Abrechnung in der Regel als akzeptiert.

So hältst du die Frist sicher ein

  1. Belege übers Jahr direkt dem Objekt zuordnen, statt sie im Dezember zu suchen.
  2. Den Abrechnungszeitraum nie länger als zwölf Monate wählen.
  3. Den Zugang beweisbar machen, zum Beispiel per Einwurf-Einschreiben oder Bote.

In Immoblatt landet jeder Beleg gleich bei der richtigen Kostenart. Die Nebenkostenabrechnung entsteht als Entwurf, und die App erinnert dich rechtzeitig an die Frist.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft ein Mieterverein, Haus & Grund oder eine Anwältin.

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